Kurs „Beschleunigte Grundqualifikation“
Der Kurs “ beschleunigte Grundqualifikation“ dauert insgesamt 20 Tage.
Wir unterrichten in der Zeit von 08.30 – 16.30 Uhr
Insgesamt müssen 140 Stunden Theorie und Praxis gemacht werden.
Im Anschluß findet die Prüfung bei der IHK statt.
Nächster Kurs: auf Anfrage
Die nächsten Kurstermine erfahrt ihr immer aktuell auf unserer Webseite und auf unserer Facebook Seite.
Weitere Informationen zur Grundqualifikation
Seit 2006 gibt es das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ( BKrFQG ) und die dazugehörige Verordnung ( BKrFQV).
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ist das Gesetz im September 2008 für Omnibusfahrer wirksam geworden. Für LKW Fahrer ist das BKrFQG am 10. September 2009 in Kraft treten.
Vereinfacht gesagt bedeutet es folgendes:
Wer als LKW- oder Bus-Fahrer arbeiten will, muss wie bisher einen entsprechenden Führerschein ( Klassen C1 , C1E , C , CE , D1 , D1E , D oder DE ) machen.
Zusätzlich muss aber eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation erworben bzw. nachgewiesen werden, wenn man als Fahrer arbeiten will. ( Ausnahmen gibt es auch, z.B. wer ausschließlich Privat oder bei der Feuerwehr, Rotes Kreuz etc. fährt.)
Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
1. Eine Berufsausbildung als „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin “ , “ Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einer staatlich anerkannten gleichwertigen Berufsausbildung.
2. Eine Prüfung bei der IHK mit einer theoretischen Prüfung ( 240 Minuten ) , einer Fahrprüfung ( 120 Minuten )
einer praktischen Prüfung ( 30 Minuten ) und einer Prüfung in der Bewältigung kritischer Fahrsituationen ( 60 Minuten ).
3. Beschleunigte Grundqualifikation. Ein 140 Stunden dauernder Lehrgang mit Abschlußprüfung bei der IHK ( 90 Minuten theoretische Prüfung ).
Also:
Wer Busfahrer oder LKW-Fahrer werden will muss sich entscheiden:
– Eine ( in der Regel ) 3 Jährige Berufsausbildung in einem der oben genannten Ausbildungsberufen machen.
KOMMENTAR:
Wer eine Berufsausbildung machen möchte und einen entsprechenden Ausbildungsplatz findet, sollte sich für diese Möglichkeit entscheiden.
Mindestalter: Klassen C1 , C , D1 und D ( Linienlänge max. 50 km ) 18 Jahre , Klasse D 20 Jahre
– Eine 450 Minuten ( 7 , 5 STUNDEN !!!!! ) dauernde Prüfung ( Kostet 1420 € ) bei der IHK machen.
Um diese Prüfung ablegen zu können muss man einen entsprechenden Führerschein und ein entsprechendes Fahrzeug mitbringen.
KOMMENTAR:
Diese Prüfung ist IRRE TEUER , IRRE SCHWER und IRRE LANG. Komischerweise muss man keinen Lehrgang besuchen um diese Prüfung machen zu dürfen. Wer die Möglichkeit hat einen Bus/LKW Führerschein zu machen und dann mit einem Bus oder LKW Fahrpraxis zu sammeln ( als Kraftfahrer zu arbeiten ist aber verboten! ) , irrwitzige Geschicklichkeitsübungen und Sicherheitstrainings zu absolvieren und über das entsprechende Fachwissen verfügt, sollte sich für diese Möglichkeit entscheiden.
Mindestalter: Klassen C1 , C , D1 und D ( Linienlänge max. 50 km ) 18 Jahre , Klasse D 21 Jahre
– Einen 140 Stunden dauernden Lehrgang ( 130 Stunden theoretischer Unterricht , 10 Stunden Fahrunterricht ), beschleunigte Grundqualifikation , theoretische Prüfung 90 Minuten.
KOMMENTAR:
Dieser Lehrgang kostet einiges an Zeit und Geld, ist aber im Vergleich die schnellste, günstigste und einfachste Möglichkeit die Grundqualifikation zu bekommen. Die Prüfung ist auch für Leute mit mittelmäßigen Deutschkenntnissen machbar.
ACHTUNG: Mindestalter beachten:
Mindestalter: Klasse C1 18 Jahre , Klasse C , D1 und D ( Linienlänge max. 50 km ) 21 Jahre , Klasse D 23 Jahre
Die Grundqualifikation gilt aber nicht ewig. Genau wie der Führerschein muss die Grundqualifikation alle 5 Jahre „erneuert “ werden. Dafür muss man insgesamt 35 Stunden Weiterbildung nachweisen ( 5 mal 7 Stunden ).
ALLE Bus und Lkw Fahrer ( unabhängig davon WANN der Führerschein erworben wurde ) müssen in Zukunft alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen.